FAQ im Bereich Architektur & Bauen
Ein Generalübernehmer ist meist eine Baufirma oder Fertighaus-Firma. Dieser Generalübernehmer führt dann alle Arbeiten bis zum fertigen Objekt aus oder beauftragt und koordiniert diese mit anderen Firmen. Nach der Fertigstellung gibt es eine Übergabe an den Bauherren. Mängel, Verzögerungen oder andere Probleme kann der Bauherr direkt mit dem Generalübernehmer, seinem einzigen Ansprechpartner, klären.
Auch bei schlüsselfertigem Bauen können nach Abstimmung Eigenleistungen erbracht werden. Meist werden Fertighäuser nach diesem Prinzip gebaut.
Vereinbaren Sie einen Termin mit einem oder mehreren Architekten (Architekturbüros) und besprechen Sie Ihr Bauvorhaben.
Meist wird eine Begehung des Grundstückes gemacht und dann eine Grundstücksanalyse. Dabei werden alle möglichen Faktoren (je nach Gebäudeklasse) erfasst und gegebenenfalls die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens geprüft.
Bis zu diesem Zeitpunkt befindet man sich noch in der Akquise. In der die Beratung noch kostenfrei ist und der Architekt Sie als Kunde gewinnen möchte. Eventuell bekommen Sie auch in der Akquise schon einen ersten Entwurf.
Danach beauftragen Sie den Architekten und es beginnen die Leistungsphasen nach der HOAI (siehe unsere Leistungen). Der Architekt erstellt Entwürfe und Kostenabschätzungen. Sobald man sich auf einen Entwurf geeinigt hat und alle Wünsche des Kunden berücksichtigt wurden, beginnt die Genehmigungsplanung, in der der Bauantrag erstellt wird.
Ein Tragwerksplaner (Statikern) ist für die Statik eines Objektes verantwortlich und stellt den Standsicherheitsnachweis für ein Gebäude aus. In den Landesbauordnungen der Bundesländer ist die gesetzliche Notwendigkeit von statischen Berechnung (Standsicherheitsnachweises) für die jeweiligen Gebäudeklassen festgelegt und somit Bundesland abhängig.
Haben Sie noch andere Fragen im Bereich Architektur & Bauen?
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